
Ein Minijob, auch bekannt als 450-Euro-Job oder geringfügige Beschäftigung, ist für viele Menschen eine attraktive Möglichkeit, das Einkommen aufzubessern. Doch gerade bei dieser Beschäftigungsform tauchen oft Fragen zur Krankenversicherung auf. Bin ich als Minijobber krankenversichert? Muss ich mich selbst versichern? Was passiert, wenn ich mehrere Minijobs habe? Dieser Artikel soll Ihnen einen umfassenden Überblick über die Krankenversicherungssituation bei einem Minijob mit 450 Euro geben und alle wichtigen Fragen beantworten.
Was ist ein Minijob?
Bevor wir uns der Krankenversicherung widmen, ist es wichtig, die Grundlagen des Minijobs zu verstehen. Ein Minijob ist eine Beschäftigung, bei der entweder die monatliche Entgeltgrenze von 450 Euro nicht überschritten wird oder die Beschäftigung von vornherein auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt ist (kurzfristige Beschäftigung). In diesem Artikel konzentrieren wir uns auf den häufigeren Fall des Minijobs mit einer monatlichen Entgeltgrenze von 450 Euro.
Die Krankenversicherung im Minijob: Die Grundlagen
Die gute Nachricht ist: Auch als Minijobber sind Sie in Deutschland in der Regel krankenversichert. Allerdings hängt die Art der Krankenversicherung von Ihrer individuellen Situation ab. Es gibt im Wesentlichen drei Möglichkeiten:
- Familienversicherung: Die häufigste Variante für Minijobber ist die Familienversicherung. Wenn Sie familienversichert sind, sind Sie beitragsfrei über ein Familienmitglied (z.B. Ehepartner, Eltern) mitversichert.
- Eigene Krankenversicherung (gesetzlich oder privat): Wenn Sie nicht familienversichert sein können, müssen Sie sich selbst krankenversichern. Dies kann entweder in einer gesetzlichen Krankenkasse oder in einer privaten Krankenversicherung erfolgen.
- Pflichtversicherung über den Arbeitgeber: In bestimmten Fällen kann auch der Arbeitgeber für Ihre Krankenversicherung aufkommen. Dies ist jedoch eher selten.
Die Familienversicherung im Detail
Die Familienversicherung ist die einfachste und kostengünstigste Option für viele Minijobber. Um familienversichert zu sein, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Sie sind Angehöriger eines Mitglieds der gesetzlichen Krankenversicherung: Dies bedeutet, dass Sie beispielsweise Ehepartner, eingetragener Lebenspartner oder Kind eines gesetzlich versicherten Elternteils sind.
- Ihr Gesamteinkommen übersteigt nicht die Einkommensgrenze: Die Einkommensgrenze für die Familienversicherung beträgt im Jahr 2023 monatlich 485 Euro. Bei Minijobbern mit 450 Euro liegt man also in der Regel unter dieser Grenze.
- Sie sind nicht selbst hauptberuflich selbstständig: Wenn Sie neben dem Minijob auch selbstständig tätig sind und dies Ihren Lebensunterhalt hauptsächlich sichert, ist eine Familienversicherung in der Regel nicht möglich.
- Sie sind nicht hauptberuflich beschäftigt: Eine hauptberufliche Beschäftigung schließt die Familienversicherung ebenfalls aus. Ein Minijob gilt jedoch nicht als hauptberufliche Beschäftigung.
Wichtig: Die Einkommensgrenze von 485 Euro bezieht sich auf das Gesamteinkommen. Das bedeutet, dass alle Einkünfte, die Sie erzielen, berücksichtigt werden, also nicht nur der Verdienst aus dem Minijob, sondern auch beispielsweise Mieteinnahmen oder Kapitalerträge.
Was passiert, wenn das Einkommen die Grenze überschreitet?
Sollte Ihr Gesamteinkommen die Einkommensgrenze von 485 Euro überschreiten, entfällt die Möglichkeit der Familienversicherung. In diesem Fall müssen Sie sich selbst krankenversichern.
Die eigene Krankenversicherung: Gesetzlich oder privat?
Wenn die Familienversicherung nicht in Frage kommt, müssen Sie sich selbst krankenversichern. Sie haben dann die Wahl zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung.
- Gesetzliche Krankenversicherung (GKV): Die gesetzliche Krankenversicherung ist für die meisten Minijobber die sinnvollste Option. Die Beiträge richten sich nach Ihrem Einkommen, wobei es für Minijobber spezielle Regelungen gibt (siehe unten).
- Private Krankenversicherung (PKV): Die private Krankenversicherung ist in der Regel teurer als die gesetzliche Krankenversicherung und richtet sich nach Ihrem Gesundheitszustand und den gewählten Leistungen. Sie ist vor allem für Selbstständige und Gutverdiener interessant. Für Minijobber ist sie in den meisten Fällen nicht empfehlenswert.
Beiträge zur Krankenversicherung im Minijob
Auch wenn Sie familienversichert sind, zahlt Ihr Arbeitgeber Beiträge zur Krankenversicherung. Diese Beiträge werden jedoch nicht von Ihrem Lohn abgezogen, sondern vom Arbeitgeber getragen.
Wenn Sie sich selbst krankenversichern müssen, gibt es für Minijobber spezielle Regelungen:
- Geringere Beiträge: Die Beiträge zur Krankenversicherung für Minijobber sind in der Regel geringer als für andere Arbeitnehmer. Dies liegt daran, dass der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung zahlt.
- Beitragspflicht des Arbeitnehmers: Trotz des Pauschalbeitrags des Arbeitgebers müssen Sie als Minijobber in der Regel auch einen eigenen Beitrag zur Krankenversicherung leisten. Dieser Beitrag wird von Ihrem Lohn abgezogen. Die genaue Höhe des Beitrags hängt von Ihrem Einkommen und der Krankenkasse ab.
Wichtig: Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die genaue Höhe der Beiträge für Minijobber.
Mehrere Minijobs und die Krankenversicherung
Die Situation wird etwas komplexer, wenn Sie mehrere Minijobs gleichzeitig ausüben. Hier gilt:
- Zusammenrechnung der Einkommen: Ihre Einkommen aus allen Minijobs werden zusammengerechnet. Übersteigt das Gesamteinkommen die 450-Euro-Grenze, handelt es sich nicht mehr um einen Minijob, sondern um eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung.
- Familienversicherung: Wenn Ihr Gesamteinkommen aus allen Minijobs die Einkommensgrenze für die Familienversicherung (485 Euro) nicht übersteigt, können Sie weiterhin familienversichert bleiben.
- Eigene Krankenversicherung: Wenn Ihr Gesamteinkommen die Einkommensgrenze für die Familienversicherung überschreitet, müssen Sie sich selbst krankenversichern. In diesem Fall werden die Beiträge zur Krankenversicherung von Ihrem Gesamteinkommen berechnet.
Sonderfall: Kurzfristige Beschäftigung
Wie bereits erwähnt, gibt es neben dem Minijob mit 450 Euro auch die kurzfristige Beschäftigung. Diese ist auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr begrenzt. Bei einer kurzfristigen Beschäftigung sind Sie in der Regel nicht sozialversicherungspflichtig, also auch nicht krankenversichert. Sie müssen sich also selbst um Ihre Krankenversicherung kümmern.
Was tun, wenn Sie unsicher sind?
Die Krankenversicherungssituation bei Minijobs kann komplex sein. Wenn Sie unsicher sind, welche Regelungen für Sie gelten, sollten Sie sich unbedingt beraten lassen. Ansprechpartner sind:
- Ihre Krankenkasse: Die Krankenkasse kann Ihnen Auskunft über Ihre individuelle Versicherungssituation geben und Ihnen bei der Beantragung der Familienversicherung oder der eigenen Krankenversicherung helfen.
- Die Minijob-Zentrale: Die Minijob-Zentrale bietet umfassende Informationen zum Thema Minijob und beantwortet Fragen zur Sozialversicherung.
- Ein Steuerberater: Ein Steuerberater kann Ihnen bei der Berechnung Ihres Gesamteinkommens helfen und Sie bei der Wahl der richtigen Krankenversicherung beraten.
Zusammenfassung: Die wichtigsten Punkte zur Krankenversicherung im Minijob
- Auch als Minijobber sind Sie in der Regel krankenversichert.
- Die häufigste Variante ist die Familienversicherung, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen (Einkommensgrenze beachten!).
- Wenn die Familienversicherung nicht möglich ist, müssen Sie sich selbst krankenversichern (gesetzlich oder privat).
- Die Beiträge zur Krankenversicherung für Minijobber sind in der Regel geringer.
- Bei mehreren Minijobs werden die Einkommen zusammengerechnet.
- Bei kurzfristigen Beschäftigungen sind Sie in der Regel nicht krankenversichert.
- Lassen Sie sich im Zweifelsfall beraten!
Fazit
Die Krankenversicherung bei einem Minijob ist ein wichtiges Thema, das man nicht vernachlässigen sollte. Durch die Familienversicherung sind viele Minijobber bereits gut abgesichert. Wenn dies nicht der Fall ist, gibt es dennoch Möglichkeiten, sich selbst zu versichern. Wichtig ist, sich umfassend zu informieren und im Zweifelsfall professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen, um die optimale Lösung für die eigene Situation zu finden. So können Sie Ihren Minijob unbeschwert genießen und sind im Krankheitsfall gut versorgt.
